Einleiten von Niederschlagswasser aus dem Bereich des Ortsteils Wengen in die Wengener Argen und Kreuzung des Altabaches mit einem Mischwasserkanal
– Neuerteilung -
Antragsteller: Markt Weitnau, Hauchenbergweg 6, 87480 Weitnau
- Der Antragsteller beantragt im Rahmen der Einleitung von Niederschlagswasser aus dem Bereich des Ortsteils Wengen und Kreuzung des Altabaches mit einem Mischwasserkanal, die Neuerteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis für die Einleitung von Niederschlagswasser in die Wengener Argen und Kreuzen des Altabaches mit einem Mischwasserkanal.
- Das Vorhaben wird bekanntgemacht mit dem Hinweis, dass
- die Pläne für die beantragte wasserrechtliche Erlaubnis vom 19.08.2024 bis zum 19.09.2024 bei der Verwaltungsgemeinschaft Weitnau, Hauchenbergweg 6, 87480 Weitnau, Zimmer-Nr. 4 während der Dienststunden, zur öffentlichen Einsicht ausliegen,
- die Antragsunterlagen auch unter https://www.oberallgaeu.org/landkreis-politik-kommunales-ehrenamt/oeffentliche-bekanntmachungen.html heruntergeladen werden können und
- jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde oder beim Landratsamt Oberallgäu Einwendungen gegen den Plan erheben kann,
- bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden kann und verspätete Einwendungen bei der Erörterung und Entscheidung unberücksichtigt bleiben können,
5. a) die Personen, die Einwendungen erhoben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden können,
b) die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungvorzunehmen sind.
Markt Weitnau
Florian Schmid
Erster Bürgermeister