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Friedhof Kleinweiler

Gemeindlicher Friedhof Kleinweiler - Allgemeines

Wer kann in Kleinweiler beerdigt werden?

Der Friedhof dient der würdigen Bestattung der verstorbenen Gemeindeinwohner.

Eine Pflicht zur Bestattung von verstorbenen Gemeindeinwohnern auf diesem Friedhof besteht nicht, soweit eine ordnungsgemäße Beisetzung anderweitig sichergestellt ist.

Der Friedhof dient ferner Beisetzungen von Totgeburten und der im Gemeindegebiet Verstorbenen oder tot aufgefundenen, soweit eine ordnungsgemäße Beisetzung nicht anderweitig gesichert ist.

Eine Bestattung anderer Personen bedarf der Erlaubnis des Marktes.

Welche Arten von Gräbern gibt es?

Es werden folgende Arten von Gräbern unterschieden:

  • Einzelgräber
  • Doppelgräber (Familiengräber)
  • Urnengräber
  • Urnengemeinschaftsgrab (anonym)
  • Im Friedhof Kleinweiler ist ein separates Urnengrabfeld ausgewiesen.

Ruhefristen

Die Ruhefrist beträgt bei Kindern unter 7 Jahren 10 Jahre, im übrigen 30 Jahre.

Für Urnen gilt eine Ruhefrist von 15 Jahren

Grabgebühren

Die Grabgebühren betragen für die Dauer der Ruhefrist

bei Einzelgrabstätte Kinder: 12,00 €/pro Jahr
bei Einzelgrabstätte Erwachsene: 24,00 €/pro Jahr
bei Doppelgräbern: 36,00 €/pro Jahr
bei Urnengräbern: 20,00 €/pro Jahr
Urnengemeinschaftsgrab: 346,00 €/einmalig

Bestattungsgebühren (für Grabherstellung)

für Kinder bis zu    10 Jahren 230,00 €
für Personen über 10 Jahre 530,00 €
Urnen  170,00 €
Tiefgrab 730,00 €

Leichenhausgebühren/Dienstleistungen Bestattungsordnerin   

Die Gebühr für die Benutzung des Leichenhauses incl. Leistungen der Bestattungsordnerin beträgt 200,00 €

Die Gebühren werden nach der Friedhofsgebührensatzung des Marktes Weitnau erhoben.

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