Gemeindlicher Friedhof Kleinweiler - Allgemeines
Wer kann in Kleinweiler beerdigt werden?
Der Friedhof dient der würdigen Bestattung der verstorbenen Gemeindeinwohner.
Eine Pflicht zur Bestattung von verstorbenen Gemeindeinwohnern auf diesem Friedhof besteht nicht, soweit eine ordnungsgemäße Beisetzung anderweitig sichergestellt ist.
Der Friedhof dient ferner Beisetzungen von Totgeburten und der im Gemeindegebiet Verstorbenen oder tot aufgefundenen, soweit eine ordnungsgemäße Beisetzung nicht anderweitig gesichert ist.
Eine Bestattung anderer Personen bedarf der Erlaubnis des Marktes.
Welche Arten von Gräbern gibt es?
Es werden folgende Arten von Gräbern unterschieden:
- Einzelgräber
- Doppelgräber (Familiengräber)
- Urnengräber
- Urnengemeinschaftsgrab (anonym)
- Im Friedhof Kleinweiler ist ein separates Urnengrabfeld ausgewiesen.
Ruhefristen
Die Ruhefrist beträgt bei Kindern unter 7 Jahren 10 Jahre, im übrigen 30 Jahre.
Für Urnen gilt eine Ruhefrist von 15 Jahren
Grabgebühren
Die Grabgebühren betragen für die Dauer der Ruhefrist
bei Einzelgrabstätte Kinder: | 12,00 /pro Jahr |
bei Einzelgrabstätte Erwachsene: | 24,00 /pro Jahr |
bei Doppelgräbern: | 36,00 /pro Jahr |
bei Urnengräbern: | 20,00 /pro Jahr |
Urnengemeinschaftsgrab: | 346,00 /einmalig |
Bestattungsgebühren (für Grabherstellung)
für Kinder bis zu 10 Jahren | 230,00 |
für Personen über 10 Jahre | 530,00 |
Urnen | 170,00 |
Tiefgrab | 730,00 |
Leichenhausgebühren/Dienstleistungen Bestattungsordnerin
Die Gebühr für die Benutzung des Leichenhauses incl. Leistungen der Bestattungsordnerin beträgt 200,00
Die Gebühren werden nach der Friedhofsgebührensatzung des Marktes Weitnau erhoben.