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Bericht des Ersten Bürgermeisters Florian Schmid

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

zwei wichtige Bauvorhaben haben uns in der letzten Sitzung des Marktgemeinderates Weitnau beschäftigt. Beide Vorhaben wurden schon vielfach beraten und prägen seit Jahren die kommunalpolitische Diskussion in unserer Gemeinde. 

Die Ausschreibung zum zentralen Anschluss der Kläranlage Hellengerst an die zentrale Abwasserversorgung hat in der Submission sehr unerfreuliche Ergebnisse erbracht. Zwar haben 12 Firmen das Leistungsverzeichnis heruntergeladen, aber es wurden leider nur von 3 Unternehmen Angebote abgegeben. Für die beiden besonders kritischen Lose, wo das Spülbohrverfahren gefordert war, haben wir nur von zwei Firmen Angebote erhalten.

Nach Abwägung haben wir festgestellt, dass voraussichtlich auch in der Zukunft keine besseren Ergebnisse zu erwarten sind. Daher wurde mehrheitlich die Vergabe der Baumaßnahme beschlossen.

Bei der Entscheidung mussten wir angesichts der großen Kostensteigerungen gegenüber der Kostenplanung mit uns ringen und haben uns die Entscheidung nicht leicht gemacht. Grundüberlegung war immer, was ist in diesem Zeitpunkt die richtige Entscheidung für unsere Gemeinde. Ich habe empfohlen in der Sache einen Schlusspunkt zu setzen, da alles andere zu noch größerem Schaden führt. Die große Auslastung im Spülbohrbereich, die auch mittelfristig anhalten wird, die technischen Herausforderungen und die allgemeine Marktlage müssen wir als Tatsachen leider zur Kenntnis nehmen. Die Vergabesumme lag bei 3,9 Mio. Euro, wobei die Gesamtkosten des Projektes in Summe 4,5 Mio. Euro betragen. Aufgrund der Bauausführung des größeren Teils der Maßnahme im Jahr 2025 müssen wir die Finanzplanung des Marktes zur Deckung der Finanzierungslücke mit dem nächsten Haushalt anpassen.

Dem Bauantrag für den Neubau einer Gewerbehalle mit Nahwärmeheizung und Hackschnitzellager wurde mehrheitlich das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Nach ausgiebiger Beratung wurde die Genehmigungsbehörde gebeten, die Zeiten für den regelhaften Lieferverkehr entgegen der Planung werktags nicht von 5:00 Uhr bis 22:00 Uhr, sondern zum Schutz der Anwohner auf 6:00 Uhr bis 21:00 Uhr zu beschränken. Ebenfalls unzulässig soll das Hacken von Material vor Ort sein. Weitere Punkte, wie gewerbliche Untervermietung und Rangierverkehr wurden ebenfalls besprochen. Wobei das Thema Untervermietung bereits durch den Bebauungsplan, wie jede andere gewerbliche Nutzung an dieser Stelle anstatt als Heizzentrale mit Hackschnitzellager, klar ausgeschlossen ist. Mit im Beschluss wurde aufgenommen, dass wir auch an dieser Stelle das Landratsamt auf das laufende Normenkontrollverfahren, welches zur Prüfung des Bebauungsplanes „Nahwärmeversorgung Sibratshofen-Seltmans“ eingereicht wurde, hinweisen. Unabhängig davon ist festzustellen, dass die Entscheidung und die Behandlung des Sache legitim waren, da der Bebauungsplan seit der Veröffentlichung am 16.12.2023 rechtmäßig ist.

Mit herzlichen Grüßen 

Florian Schmid

Erster Bürgermeister

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