Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
mit der Grundsteuerreform zum 01.01.2025 wird eine für den Markt Weitnau wichtige kommunale Steuer neu geregelt. Diese betrifft nicht nur Eigentümer, sondern auch Mieter, da die Belastung mit der Nebenkostenabrechnung weitergegeben werden kann.
Es ist zu beachten, dass die Gemeinden nur über die kommunalen Hebesätze bestimmen. Die Grundsteuermessbeträge werden vom Finanzamt nach den Angaben der Eigentümer festgelegt. Die neuen Messbeträge werden von unserem Steueramt mit den neuen Hebesätzen multipliziert, um die neue Steuerlast zu berechnen.
Es war der mehrheitliche Wunsch im Marktgemeinderat, dass die Reform nicht zu weiteren Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger führen sollte. Auf individueller Ebene wird es aber nach dem neuen Berechnungsmodell teils erhebliche Verschiebungen geben. Bei einigen Betroffenen wird die künftige Steuerbelastung vergleichbar sein, einige werden mehr bezahlen und andere werden weniger bezahlen müssen.
Im Markt Weitnau senken wir die kommunalen Hebesätze der Grundsteuer A von 410 % und der Grundsteuer B von 420 % auf einheitliche 350 %. Dies ist mit Unsicherheiten verbunden, da weiterhin Fälle von Finanzamt nicht abschließend bearbeitet sind. Bei den Fällen, wo aufgrund von fehlenden Angaben Schätzungen erfolgen bzw. bei falschen Angaben, rechnen wir mit Korrekturbescheiden und somit einer Anpassung der Messbeträge zuungunsten der Gemeinde. Um diese erwarteten Korrekturen abfangen zu können ist ein Puffer einkalkuliert. Wir werden aber erst in der Zukunft wissen, ob unsere Annahmen wichtig waren. Unsere Entscheidung bedeutet, dass das Aufkommen aus der Grundsteuer nach der Reform für die Gemeinde vergleichbar zum Aufkommen nach dem alten Steuermodell sein soll.
| Alter Satz (bis 31.12.2024) | Neuer Satz (ab 01.01.2025) |
Grundsteuer A | 410 % | 350 % |
Grundsteuer B | 420 % | 350 % |
Der Kurbeitrag wird von Übernachtungsgästen und Zweitwohnungsbesitzern bezahlt, um die touristische Infrastruktur zu finanzieren. Wir haben in der Sitzung erstmalig nach vielen Jahren die Gebührensätze angepasst. Künftig beträgt die Kurtaxe pro Übernachtung 2,50 Euro für Erwachsene und 1,25 Euro für Jugendliche. Hiervon geben wir jeweils 0,98 Cent pro Übernachtung zur Finanzierung des MOBIL PASS ALLGÄU weiter, um die beschlossene Nutzung des ÖPNV für unsere Gäste umzusetzen. Die pauschalen Jahresbeiträge für Zweitwohnungsbesitzer betragen künftig 100 Euro für Erwachsene und 50 Euro für Jugendliche.
Die Auftragsvergaben für das Kanalprojekt Hellengerst-Weitnau sind am 16.05.2024 erteilt worden. Für LOS 2 und LOS 3 liegen uns Nachtragsangebote der Firma Max Wild vor. Diese wurden geprüft und angenommen. Zum Angebotszeitpunkt war die Firma leider nicht in der Lage die Nachträge vorzubringen, da ein Hackerangriff auf die Firmen IT zu großen Schwierigkeiten geführt hat. Mit Annahme der Nachträge werden aufgrund von Optimierungen bei der Ausführung die Baukosten im Vergleich zur Vergabe um 422.452 Euro reduziert.
Eine Pflichtübung war die von Landratsamt Oberallgäu verlange Überprüfung der Privatisierungsklausel, die wir in der Sitzung erledigt haben.
Weiter wurde mehrheitlich beschlossen, die Beleuchtungszeiten der Straßenbeleuchtung um eine Stunde zu verlängern. Künftig wird die Beleuchtung nicht nur bis 23:00 Uhr, sondern bis 24:00 Uhr zur Verfügung stehen.
Mit herzlichen Grüßen
Florian Schmid
Erster Bürgermeister
Marktgemeinde Weitnau