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Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan 1. Änderung "Bebauungsplan An der Hauptstraße - Lußwiesen"

Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan 1. Änderung "Bebauungsplan An der Hauptstraße - Lußwiesen" sowie zur Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Missen-Wilhams hat die Aufstellung des Bebauungsplanes 1. Änderung "Bebauungsplan An der Hauptstraße - Lußwiesen" sowie der Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)) in seiner Sitzung vom 31.07.2024 beschlossen.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes sowie der Änderung des Flächennutzungsplanes wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Folgendes Grundstück befindet sich innerhalb des jeweiligen räumlichen Geltungsbereiches: Fl.-Nr. 87/3, Gemarkung Missen.

Der räumliche Geltungsbereich, Ziel und Zweck des aufzustellenden Bebauungsplanes und Flächennutzungsplanes kann im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Weitnau, Zimmer 4, Hauchenbergweg 6, 87480 Weitnau zu den Öffnungszeiten eingesehen werden. Die Öffnungszeiten sind von Montag bis Freitag jeweils 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und zusätzlich Donnerstag von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr.

 

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt 

 

Erfordernis und Ziele des Bebauungsplanes:

Ausweisung eines Gewerbegebietes (GE) zur Schaffung einer Erweiterungsmöglichkeit für die Brauerei Schäffler-Hanspeter Grassl KG

Prüfung sowie Auseinandersetzung mit den Folgen der Planung für Naturraum und Umgebung zur Konfliktvermeidung bzw. Konfliktminimierung

Durch die Änderung des Flächennutzungsplanes sollen folgende Ziele verfolgt werden:

Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Bebauungsplanes in diesem Bereich

 

Der Aufstellungsbeschluss für die Bebauungsplan- und Flächennutzungsplanänderung wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB amtlich bekannt gemacht.

 

Im Rahmen der Verfahren zur Aufstellung wird jeweils eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Begründung zum Entwurf wird jeweils ein Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB dargelegt.

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist jeweils nicht erforderlich.

Hinweise: Die Aufstellungsbeschlüsse haben keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich kann sich im Verlauf des jeweiligen Aufstellungsverfahrens ändern. Die Aufstellung des Bebauungsplanes sowie der Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich erfolgt im so genannten Parallelverfahren (gem. § 8 Abs. 3 BauGB).

 

Missen, den 21.12.2024

Martina Wilhelm

Erste Bürgermeisterin

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