SIE SIND HIER:

Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Wiederhofen-Ost“ sowie zur Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich

Der Gemeinderat Missen-Wilhams hat die Aufstellung des Bebauungsplanes „Wiederhofen-Ost“ sowie der Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)) in seiner Sitzung vom 31.07.2024 beschlossen.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes sowie der Änderung des Flächennutzungsplanes wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Folgendes Grundstück befindet sich innerhalb des jeweiligen räumlichen Geltungsbereiches: Fl.-Nr. 680 (Teilfläche) und 683 (Teilfläche), Gemarkung Wilhams.

Der räumliche Geltungsbereich,Ziel und Zweck des aufzustellenden Bebauungsplanes und Flächennutzungsplanes kann im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Weitnau, Zimmer 4, Hauchenbergweg 6, 87480 Weitnau zu den Öffnungszeiten eingesehen werden.

Die Öffnungszeiten sind von Montag bis Freitag jeweils 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und zusätzlich Donnerstag von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr.

 

Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren nach § 10 BauGB aufgestellt. 

 

Erfordernis und Ziele des Bebauungsplanes:

Die Gemeinde Missen-Wilhams plant daher die Aufstellung eines Bebauungsplans mit dem Arbeitstitel „Wiederhofen-Ost“.

Der Geltungsbereich liegt bauplanungsrechtlich bislang im Außenbereich, weshalb die Aufstellung eines Bebauungsplanes im Regelverfahren (mit Umweltprüfung) erforderlich ist.

Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Missen-Wilhams ist der Geltungsbereich als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt, daher ist eine (parallele) Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Prüfung sowie Auseinandersetzung mit den Folgen der Planung für Naturraum und Umgebung zur Konfliktvermeidung bzw. Konfliktminimierung.

Durch die Änderung des Flächennutzungsplanes sollen folgende Ziele verfolgt werden:

Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Bebauungsplanes in diesem Bereich

 

Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan und die Flächennutzungsplanänderung wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB amtlich bekannt gemacht.

Im Rahmen der Verfahren zur Aufstellung wird jeweils eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Begründung zum Vor-/Entwurf wird jeweils ein Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB dargelegt.

 

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist jeweils nicht erforderlich.

Hinweise: Die Aufstellungsbeschlüsse haben keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich kann sich im Verlauf des jeweiligen Aufstellungsverfahrens ändern. Die Aufstellung des Bebauungsplanes sowie der Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich erfolgt im so genannten Parallelverfahren (gem. § 8 Abs. 3 BauGB).

 

Missen, den 21.12.2024

Martina Wilhelm

Erste Bürgermeisterin

 

VOILA_REP_ID=C1257F10:002F77D3