Sie erhalten im Laufe des Januars die neuen Grundsteuerbescheide nach neuem Recht mit einem Informationsblatt.
- Sie haben Fragen oder es bestehen Unklarheiten
Wir bitten um Beachtung und Ihr Verständnis für folgende Vorgehensweise:
- Grundsteuerwertbescheid, Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes:
Gleichen Sie bitte den Bescheid der Gemeinde mit dem Grundsteuerwertbescheid und dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes ab.
Bei Fragen zu den Bescheiden des Finanzamtes kontaktieren Sie bitte das Finanzamt direkt:Info-Hotline der Finanzämter:
Tel.: 089 / 30 70 00 77
(Mo, Do: 09:00-16:00 Uhr, Di, Mi, Fr.: 09:00-13:00 Uhr)
Homepage: www.grundsteuer.bayern.de
- Sie möchten Widerspruch einlegen
- Widerspruch gegen die Bewertung Ihres Grundstücks an das zuständige Finanzamt:
Richtet sich der Widerspruch gegen die Bewertung Ihres Grundstücks, ist dieser beimzuständigen Finanzamt einzulegen.
Ein zweiter Widerspruch bei der Gemeinde ist nicht notwendig.
Erst wenn das Finanzamt den Bescheid korrigiert hat, kann anschließend auch der Bescheid der Gemeinde entsprechend geändert werden.
Wichtiger Hinweis: Trotz Widerspruch muss die Zahlung der Grundsteuer fristgerecht erfolgen, da dieser keine aufschiebende Wirkung hat. Bei einer späteren Korrektur erhalten Sie ggf. Beträge zurück.