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Vollzug der Wassergesetze; Längerfristige Übergangslösung

Längerfristige Übergangslösung durch die Installation von zwei Festbettreaktoren an der Kläranlage Missen

Antragsteller: Gemeinde Missen-Wilhams, Hauptstr. 45, 87547 Missen-Wilhams

 

I. Der Antragsteller beantragt im Rahmen der wasserrechtlichen Erlaubnis eine längerfristige Übergangslösung durch die Installation von zwei Festbettreaktoren an der Kläranlage Missen.

 

II. Das Vorhaben wird bekanntgemacht mit dem Hinweis, dass

 

 

1. die Pläne für die beantragte wasserrechtliche Erlaubnis vom 17.02.2025 bis zum 17.03.2025 bei der Gemeindeverwaltung Missen-Wilhams, Hauptstraße 45, 87547 Missen während der Dienststunden, zur öffentlichen Einsicht ausliegen,

2. die Antragsunterlagen auch unter https://www.oberallgaeu.org/landkreis-politik-kommunales-ehrenamt/oeffentliche-bekanntmachungen heruntergeladen werden können und

3. jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde oder beim Landratsamt Oberallgäu Einwendungen gegen den Plan erheben kann,

4. bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden kann und verspätete Einwendungen bei der Erörterung und Entscheidung unberücksichtigt bleiben können,

5. a)  die Personen, die Einwendungen erhoben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden können,

    b) die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind.

 

Gemeinde Missen-Wilhams

 

Martina Wilhelm

Erste Bürgermeisterin

 

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