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Wirtschaftsplan WAV 2025

 

1. Wirtschaftsplan des Wasser- und Abwasserverbandes Untere Argen

    für das Wirtschaftsjahr 2025

 

Die Verbandsversammlung des Wasser- und Abwasserverbandes hat am 26.11.2024 auf Grund von § 18 u. § 20 GKZ i.V. m. § 14 des EigBG folgenden Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2025 beschlossen:

 

§ 1 Erfolgsplan und Liquiditätsplan

 

Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2025 wird festgesetzt

 

1. im Erfolgsplan mit den folgen Beträgen                                                                    EUR

1.1 Gesamtbetrag der Erträge von  

2.584.100,00

1.2 Gesamtbetrag der Aufwendungen von

2.584.100,00

1.3 Veranschlagtes Ergebnis (Summe aus 1.1 und 1.2) von

0,00

 

2. im Liquiditätsplan mit den folgenden Beträgen

2.  1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit

 2.138.450,00

2.  2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit

2.138.450,00

2.  3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Erfolgsplans

       (Saldo aus 2.1 und 2.2)

0,00

2.  4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von

476.000,00

2.  5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von

736.000,00

2.  6 Veranschlagter Finanzierungsmittelbedarf aus

        Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von

260.000,00

2.  7 Veranschlagter Finanzierungsmittelbedarf

       (Saldo aus 2.3 und 2.6) von

260.000,00

2.  8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

300.000,00

2.  9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

40.000,00

2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss aus

        Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von

260.000,00

2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands,

        Saldo des Liquiditätsplans (Saldo aus 2.7 und 2.10) von

0,00

 

 

 

§ 2 Kreditermächtigung

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf -300.000- €.

 

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf -0- €.

 

 

§ 4 Kassenkredite

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 155.000,00 € festgesetzt.

 

 

§ 5 Umlagenbedarf

 

Der Umlagenbedarf beträgt:

 

            für den ERFOLGSPLAN  -  Betriebskosten  -

                                                  

            Abwasserentsorgung:

            Stadt Isny (Anteil 85 %)                             1.570.162 €

            Markt Weitnau (Anteil 15 %)                         277.088 €

 

            Techn. Wasserversorgung:

            Stadt Isny (Anteil 80 %)                                 102.560 €

            Markt Weitnau (Anteil 20%)                             25.640 €

 

 

            für den LIQUIDITÄTSPLAN - Investitionen -

 

            Stadt Isny (Anteil 66,5 %)                             289.940 €

            Anteil Tilgung                                                  26.600 €                                                                                                                                             

            Markt Weitnau (Anteil 33,5 %)                      146.060 €

            Anteil Tilgung                                                  13.400 €

 

 

Isny im Allgäu, den 26.11.2024

 

Florian Schmid

Verbandsvorsitzender

 

 

Der Wirtschaftsplan liegt vom 05.03. – einschl. 19.03.2025 im Rathaus in Isny im Allgäu,

Wassertorstraße 1-3, Zi. 112 und in der Gemeinde Weitnau, Hauchenbergweg 6, Zi. 11,

während der Geschäftszeiten öffentlich zur Einsichtnahme aus.

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