
1. Wirtschaftsplan des Wasser- und Abwasserverbandes Untere Argen
für das Wirtschaftsjahr 2025
Die Verbandsversammlung des Wasser- und Abwasserverbandes hat am 26.11.2024 auf Grund von § 18 u. § 20 GKZ i.V. m. § 14 des EigBG folgenden Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2025 beschlossen:
§ 1 Erfolgsplan und Liquiditätsplan
Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2025 wird festgesetzt
1. im Erfolgsplan mit den folgen Beträgen EUR
1.1 Gesamtbetrag der Erträge von | 2.584.100,00 |
1.2 Gesamtbetrag der Aufwendungen von | 2.584.100,00 |
1.3 Veranschlagtes Ergebnis (Summe aus 1.1 und 1.2) von | 0,00 |
2. im Liquiditätsplan mit den folgenden Beträgen
2. 1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit | 2.138.450,00 |
2. 2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit | 2.138.450,00 |
2. 3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Erfolgsplans (Saldo aus 2.1 und 2.2) | 0,00 |
2. 4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von | 476.000,00 |
2. 5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von | 736.000,00 |
2. 6 Veranschlagter Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von | 260.000,00 |
2. 7 Veranschlagter Finanzierungsmittelbedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von | 260.000,00 |
2. 8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | 300.000,00 |
2. 9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | 40.000,00 |
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von | 260.000,00 |
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Liquiditätsplans (Saldo aus 2.7 und 2.10) von | 0,00 |
§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf -300.000- €.
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf -0- €.
§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 155.000,00 € festgesetzt.
§ 5 Umlagenbedarf
Der Umlagenbedarf beträgt:
für den ERFOLGSPLAN - Betriebskosten -
Abwasserentsorgung:
Stadt Isny (Anteil 85 %) 1.570.162 €
Markt Weitnau (Anteil 15 %) 277.088 €
Techn. Wasserversorgung:
Stadt Isny (Anteil 80 %) 102.560 €
Markt Weitnau (Anteil 20%) 25.640 €
für den LIQUIDITÄTSPLAN - Investitionen -
Stadt Isny (Anteil 66,5 %) 289.940 €
Anteil Tilgung 26.600 €
Markt Weitnau (Anteil 33,5 %) 146.060 €
Anteil Tilgung 13.400 €
Isny im Allgäu, den 26.11.2024
Florian Schmid
Verbandsvorsitzender
Der Wirtschaftsplan liegt vom 05.03. – einschl. 19.03.2025 im Rathaus in Isny im Allgäu,
Wassertorstraße 1-3, Zi. 112 und in der Gemeinde Weitnau, Hauchenbergweg 6, Zi. 11,
während der Geschäftszeiten öffentlich zur Einsichtnahme aus.