Jedes Jahr kommt es in den Sommermonaten zu Schäden an Mähwerken, die durch überstehende Kanaldeckel auf den landwirtschaftlich genutzten Grundstücken verursacht werden.
Bei der Vielzahl von Schachtanlagen und angesichts der Tatsache, dass Setzungen sehr leicht und in nur kurzer Zeit entstehen können (es reicht u. U., dass der Landwirt selbst bei feuchtem Boden mit seinem Traktor an dem Schachtdeckel vorbeifährt), ist es der Gemeinde nicht möglich, solche Überstände rechtzeitig festzustellen und zu beseitigen.
Auch die Rechtsprechung hält dem geschädigten Landwirt regelmäßig ein Mitverschulden an dem entstandenen Schaden entgegen, weil er mit Setzungen im Bereich der Schachtanlagen rechnen muss.
Den betroffenen Landwirten können Flurkarten, auf denen die Lage der einzelnen Schachtdeckel eingezeichnet ist, überlassen werden. Die Flurkarten sind anzufordern beim Wasser- und Abwasserverband Untere Argen in Isny, Tel. 07562/9703-0.
Die Landwirte werden gebeten, nicht über die Schachtdeckel hinweg zu mähen, sondern diesen auszuweichen.