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„Neues Formular für Veranstaltungen und vorübergehende Gaststättenerlaubnis"

Für die Anzeige einer Veranstaltung (Art. 19 LStVG) und die Gestattung einer vorübergehenden Gaststättenerlaubnis (§ 12 GastG) gibt es ab sofort ein neues Formular; dieses finden Sie wie gewohnt auf der Internetseite der Verwaltungsgemeinschaft (www.weitnau.de) unter „Verwaltungsgemeinschaft Weitnau -> Weitere Informationen -> Formulare zum Downloaden“. Bitte nutzen Sie für künftige Anträge nur noch das neue Formular.“

 

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