Für die Anzeige einer Veranstaltung (Art. 19 LStVG) und die Gestattung einer vorübergehenden Gaststättenerlaubnis (§ 12 GastG) gibt es ab sofort ein neues Formular; dieses finden Sie wie gewohnt auf der Internetseite der Verwaltungsgemeinschaft (www.weitnau.de) unter „Verwaltungsgemeinschaft Weitnau -> Weitere Informationen -> Formulare zum Downloaden“. Bitte nutzen Sie für künftige Anträge nur noch das neue Formular.“