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1. Wirtschaftsplan des Wasser- und Abwasserverbandes Untere Argen für das Wirtschaftsjahr 2026

Die Verbandsversammlung des Wasser- und Abwasserverbandes hat am 25.11.2025 auf Grund von § 18 u. § 20 GKZ i.V. m. § 14 des EigBG folgenden Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2026 beschlossen:

 

§ 1 Erfolgsplan und Liquiditätsplan

 

Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2026 wird festgesetzt

 

1. im Erfolgsplan mit den folgen Beträgen                                                                    EUR

1.1 Gesamtbetrag der Erträge von  

2.739.022,00

1.2 Gesamtbetrag der Aufwendungen von

2.739.022,00

1.3 Veranschlagtes Ergebnis (Summe aus 1.1 und 1.2) von

0,00

 

2. im Liquiditätsplan mit den folgenden Beträgen

2.  1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit

 2.291.470,00

2.  2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit

2.291.470,00

2.  3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Erfolgsplans

       (Saldo aus 2.1 und 2.2)

0,00

2.  4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von

329.000,00

2.  5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von

289.000,00

2.  6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss aus

        Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von

40.000,00

2.  7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss

       (Saldo aus 2.3 und 2.6) von

40.000,00

2.  8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

0,00

2.  9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

40.000,00

2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelbedarf aus

        Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von

40.000,00

2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands,

        Saldo des Liquiditätsplans (Saldo aus 2.7 und 2.10) von

0,00

 

 

§ 2 Kreditermächtigung

 

- 0 € -

                       

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf -0- €.

 

§ 4 Kassenkredite

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 155.000,00 € festgesetzt.

 

§ 5 Umlagenbedarf

 

Der Umlagenbedarf beträgt:

 

            für den ERFOLGSPLAN  -  Betriebskosten  -

                                                  

            Abwasserentsorgung:

            Stadt Isny (Anteil 85 %)                             1.713.830 €

            Markt Weitnau (Anteil 15 %)                         302.440 €

 

            Techn. Wasserversorgung:

            Stadt Isny (Anteil 80 %)                                 124.160 €

            Markt Weitnau (Anteil 20%)                             31.040 €

 

 

            für den LIQUIDITÄTSPLAN - Investitionen -

 

            Stadt Isny (Anteil 66,5 %)                             192.185 €

            Anteil Tilgung                                                  26.600 €                                                      

            Markt Weitnau (Anteil 33,5 %)                        96.815 €

            Anteil Tilgung                                                  13.400 €

 

 

 

Isny im Allgäu, den 25.11.2025

 

Florian Schmid

Verbandsvorsitzender

 

 

 

Der Wirtschaftsplan liegt vom 26.01. – einschl. 07.02.2026 im Rathaus in Isny im Allgäu,

Wassertorstraße 1-3, Zi. 112 und in der Gemeinde Weitnau, Hauchenbergweg 6, Zi. 11,

während der Geschäftszeiten öffentlich zur Einsichtnahme aus.

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